Brandschutz

Haben sie gewusst?

Rauchwarnmelder (auch: Heimrauchmelder) dienen dem Personenschutz im Brandfall. Sie erkennen einen Brand im frühen Stadium und lösen Alarm aus, damit sich Personen rechtzeitig in Sicherheit bringen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung eingeleitet werden können. Rauchwarnmelder sind für die Verwendung in Wohnungen und Wohnhäusern vorgesehen und sind in den meisten Bundesländern durch die Landesbauordnungen vorgeschrieben. Rauchwarnmelder haben im Unterschied zu Rauchmeldern eine eingebaute Sirene und Batterien und können damit selbständig alarmieren.

Warum sind diese Rauchwarnmelder so wichtig? Rauchmelder sind wichtig, da man besonders nachts bei einem Brandfall schutzlos ausgeliefert ist. Durch die Tiefschlafphasen, von denen jeder Mensch nachts mehrere erlebt, ist der Geruchssinn ausgeschaltet und kann einen Schlafenden nachts nicht aufgrund des Brandgeruchs wecken.

Wer kennt sie nicht?
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Seit dem 1. Januar 2015 müssen Neu-, Um- und Bestandsbauten ausgerüstet werden

Einbaupflicht
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
  – Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen
  – Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit

Verantwortlich
  – für den Einbau: der Eigentümer / Vermieter
  – für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer / Mieter

Die Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg betrifft daher nicht ausschließlich
Wohnungen, sondern auch Pflegeeinrichtungen, Hotels, Kindergärten (mit Schlafräumen). Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EN 14604 in Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.

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Wir sind Fachkraft für Rauchwarnmelder (VdS) nach DIN 14676 und somit herstellerunabhängig und prüfen auch ihre Heimrauchmelder.